Filmförderung Niederösterreich
Das Land Niederösterreich bietet finanzielle Unterstützung für die Herstellung von Spiel- und Dokumentarfilmen für Kino und TV, TV-Serien, Experimentalfilmen, Animationsfilmen und Kurzfilmen, die einen sachlichen oder personellen Bezug zu Niederösterreich haben und/oder in Niederösterreich entstehen.
Besondere Berücksichtigung finden Projekte, die Niederösterreich als Ort der Handlung oder als wichtigen Schauplatz erkennen lassen bzw. die Vermittlung von Geschichte, Gegenwart und Zukunft Niederösterreichs zum Thema haben. Projekte, die den filmberuflichen Nachwuchs stärken oder touristische Verwertbarkeit für niederösterreichische Regionen aufweisen, werden ebenfalls gefördert.
Der Förderwerber muss eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Europa sein. Künstlerische und filmwirtschaftliche Qualifikation sind Voraussetzung. Umfang und Art des zu fördernden Vorhabens werden anhand der fachlichen Voraussetzungen des Förderwerbers beurteilt.
Internationale Koproduktionen können über die beteiligte österreichische Produktionsfirma einen Förderantrag stellen.
Föderansuchen für Kunstfilm können laufend eingebracht werden.
Einreichfristen der Förderansuchen für abendfüllende Kinospiel- und -Dokumentarfilme sowie TV-Produktionen 2024:
Einreichfrist 1 – 11. Jänner 2024
Einreichfrist 2 – 11. April 2024
Einreichfrist 3 – 05. September 2024
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