Drehgenehmigung
Generell bedürfen Film- und Fernsehaufnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen als auch in ländlichen Gebieten in Niederösterreich immer einer Genehmigung.
Diese muss persönlich und direkt bei der zuständigen, grundverwaltenden Dienststelle eingeholt werden. Ansprechpartner für die Erteilung von Drehgenehmigungen sind in der Regel die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämter.
Bitte wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Musterformular direkt an die zuständige Behörde, die Sie durch Eingabe der betreffenden Postleitzahl unter Behördensuche finden können.
Für Filmaufnahmen im Rahmen der tagesaktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern diese im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel (Scheinwerfer, Anhaltungen und dergleichen) stattfinden.
Wenn Sie unsere Serviceleistungen in Anspruch nehmen, bitten wir Sie, die LOWER AUSTRIAN FILM COMMISSION in geeigneter Weise, beispielsweise im Nachspann bzw. im Printbereich als Quellennachweis namentlich, wenn möglich mit Logo, zu erwähnen bzw. um die anerkennende Nennung der LAFC bei öffentlichen Veranstaltungen, Screenings, auf Websites, sozialen Medien und in Drucksorten.
Wir freuen uns, wenn Sie uns über Ihr Projekt auf dem Laufenden halten und es in unserem Project Guide eintragen.
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