ÖFI & ÖFI+ | ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT
Green Filming ist dem Österreichischen Filminstitut ÖFI ein wesentliches Anliegen. Mit der Einführung eines Abschlussberichts ›Green Report‹ (Herstellung) und der Möglichkeit zur optionalen Erarbeitung eines ›Green Concept‹ (Projektentwicklung) möchte das ÖFI auf das Thema der ökologischen Nachhaltigkeit in der Filmherstellung hinweisen und Hilfestellung leisten, nachhaltig zu produzieren.
2021 wurden Nina Hauser durch die EVERGREEN FILMING ACADEMY zur Green Film Consultant Austria ausgebildet.
Green Filming ist seit 2021 fixer Bestandteil der Förderung. Die Maßnahmen und Regelungen wurden integriert und sind bereits in der Österreichischen Branche etabliert. Ab 01. Jänner 2023 wurde zusätzlich eine neue Förderschiene ÖFI+ in Verbindung mit einem Green Bonus von 5% eingeführt. Die Green Filming Abteilung des ÖFI verbindet mit dem EVERGREEN PRISMA verbindet seit 2020 eine enge Kooperation. Seit 2021 repräsentieren sie zudem das Filmland Österreich in der EURIMAGES Sustainability Study Group. Das ÖFI ist Mitglied der Arbeitsgruppe GREEN CO/PRO EUROPE, die von EVERGREEN PRISMA im April 2022 gegründet wurde.
2024 wurde Christian Ruthner von der Green Filming Abteilung des ÖFI durch die EVERGREEN FILMING ACADEMY zum Green Film Consultant Austria ausgebildet.
2021 wurden Nina Hauser durch die EVERGREEN FILMING ACADEMY zur Green Film Consultant Austria ausgebildet.
Green Filming ist seit 2021 fixer Bestandteil der Förderung. Die Maßnahmen und Regelungen wurden integriert und sind bereits in der Österreichischen Branche etabliert. Ab 01. Jänner 2023 wurde zusätzlich eine neue Förderschiene ÖFI+ in Verbindung mit einem Green Bonus von 5% eingeführt. Die Green Filming Abteilung des ÖFI verbindet mit dem EVERGREEN PRISMA verbindet seit 2020 eine enge Kooperation. Seit 2021 repräsentieren sie zudem das Filmland Österreich in der EURIMAGES Sustainability Study Group. Das ÖFI ist Mitglied der Arbeitsgruppe GREEN CO/PRO EUROPE, die von EVERGREEN PRISMA im April 2022 gegründet wurde.
2024 wurde Christian Ruthner von der Green Filming Abteilung des ÖFI durch die EVERGREEN FILMING ACADEMY zum Green Film Consultant Austria ausgebildet.
Land
AUT
Herausgeber
Österreichisches Filminstitut
Art der Institution
Nationale Filmförderung
Finanzierung
Staatlich
Start des Projekts
2019
Link
filminstitut.at/foerderung/green-filming
MATERIELLE ANREIZE | GRÜNER BONUS
°
2023
ÖFI+ ist die neue automatische Förderschiene für Kinofilme in Österreich.
Eine Beantragung des Green Bonus 5% ist nur möglich, wenn 22 von 25 MUSS-Kriterien erfüllt werden können. Mit der Novelle zum Filmförderungsgesetz werden ab 01. Januar 2023 die Förderungsrichtlinien adaptiert, mit ÖFI+ eine neue automatische Förderschiene für Kinofilme eingeführt und es wurde eine eigene Green Filming Abteilung mit Expertin und Green Film Consultant Nina Hauser etabliert.
°
Green Filming – GRÜNER BONUS mit 2023
Mit der Einführung des Green-Bonus ÖFI+ von 5% und den bereits etablierten Kriterien zur Umsetzung von Grünem Produzieren hat das Österreichische Filminstitut einen ›Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen ÖFI/ÖFI+ entwickelt.
°
Basis hierfür sind die in der Richtlinie UZ 76 Österreichisches Umweltzeichen ›Green Producing in Film und Fernsehen‹ geregelten und mit der Filmwirtschaft abgestimmten Kriterien und Maßnahmen, die vom ÖFI, EVERGREEN PRISMA und dem Verband der Green Film Consultants Austria (VGFCA) erarbeitet wurden. Die enthaltenden MUSS- und SOLL-Kriterien sind zu berücksichtigen.
°
Der GREEN BONUS ist Finanzierungsbaustein und somit wichtiger Bestandteil der zur Umsetzung beiträgt. Die Entscheidung und Verantwortung ob ein Green Bonus beantragt wird, liegt bei dem*der Produzenten*in. Auch wenn der Green Bonus NICHT beantragt wird, ist auf nachhaltiges Produzieren zu achten. Die verpflichtenden 6 Grundkriterien sind dennoch zu erfüllen. Das Label ›Green Filming ÖFI+ Green Bonus‹ darf nur nach positiver Prüfung durch das Österreichische Filminstitut von der Produktion verwendet werden. Die Prüfung ist ab Drehschluss je nach Umfang des Abschlussberichtes möglich.
°
GREEN FILMING CHECK
Beim Green Filming Check (anhand einer Excel-Liste durchführbar) werden die geplanten und umgesetzten Maßnahmen der Produktion aufgelistet und gegenübergestellt. Diese Liste ist Vertragsbestandteil und nach Plan einzuhalten.
°
°
KRITERIENKATALOG
Der Kriterienkatalog der ökologischen Mindeststandards für österreichische Kinofilmproduktionen von ÖFI / ÖFI+ beinhaltet Grundkriterien und Maßnahmen.
Die enthaltenden MUSS- und SOLL-Kriterien sind zu berücksichtigen. Die Grundkriterien gelten als Voraussetzung zur Sicherstellung für nachhaltiges Produzieren und sind demnach VERPFLICHTEND einzuhalten und umzusetzen.
Die Maßnahmen mit MUSS- und SOLL-Vorgaben umfassen folgende Bereiche:
°Kommunikation und Büro
°Mobilität, Unterbringun
°Catering
°Energie und Technik
°Art Departments
°Waste Management
°
°
ÖFI
Bei Beantragung sind 20 von 25 MUSS-Kriterien zu erfüllen. Können diese nachgewiesen werden, darf der Film das Label ›Green Filming ÖFI‹ tragen. Auch hier ist auf nachhaltiges Produzieren zu achten. Die verpflichtenden Grundkriterien sind auch hier zu erfüllen.
°
KALKULATION – KOSTENEINSPARUNGEN – MEHRKOSTEN
Grünes produzieren kann durchaus auch zu Kosteneinsparungen führen.
Erwartete Minderkosten bzw. Kosteneinsparungen können ebenfalls ausgewiesen werden. Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den Green Filming Beauftragte*n (Green Film Consultant) und die Kosten für die Zertifizierung für das Österreichische Umweltzeichen (sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, wird ersucht, diese extra in der Kalkulation auszuweisen). Zur Herstellung sind neben dem Formular eine Kalkulationshilfe und eine Gender Incentive-Stabliste verfügbar.
Erwartete Minderkosten bzw. Kosteneinsparungen können ebenfalls ausgewiesen werden. Etwaige Mehrkosten für die Einhaltung der Maßnahmen im Rahmen der Filmherstellung sind grundsätzlich förderfähig (vorbehaltlich einer Überprüfung) und können in den Herstellungskosten entsprechend kalkuliert werden. Als Mehrkosten gelten unter anderem auch die Kosten für die*den Green Filming Beauftragte*n (Green Film Consultant) und die Kosten für die Zertifizierung für das Österreichische Umweltzeichen (sofern eine Zertifizierung angestrebt wird, wird ersucht, diese extra in der Kalkulation auszuweisen). Zur Herstellung sind neben dem Formular eine Kalkulationshilfe und eine Gender Incentive-Stabliste verfügbar.
°
2021
Veröffentlichung von Handlungsleitfäden zur jeweiligen Förderungsstufe Herstellung bzw. Projektentwicklung mit Informationen zu Green Filming, Einreichung der Förderung und dem Abschlussbericht
°
Verpflichtender Abschlussbericht ›Green Report‹ (Herstellung) zu den produktionsbezogenen Vorgaben der Richtlinie UZ 76 ›Green Producing in Film und Fernsehen‹ des Österreichischen Umweltzeichens
°
Möglichkeit zur optionalen Erarbeitung eines ›Green Concept‹ (Projektentwicklung)
°
Mehrkosten für die Einhaltung der Kriterien im Rahmen der Herstellungskosten sind förderfähig (inkl. Kosten für die*den Green Film Consultant und die Kosten für die Zertifizierung für das Österreichische Umweltzeichen)
ÖFI | Neues Filmförderungsgesetz 2023, AUT
ÖFI | Kriterienkatalog Green Filming 2023
ÖFI | Infos Green Filming / Green Filming Check / Kriterienkatalog / Abschlussbericht, AUT
ÖFI | Förderung / Herstellung / Kalkulationsvorlage / Kalkulationshilfe, AUT
IMMATERIELLE ANREIZE
°
Enge Kooperationen mit dem Kompetenzzentrum für Green Filming LAFC EVERGREEN PRISMA und dessen Aus- und Weiterbildungsprogramm
°
Einbettung des EVERGREEN PRISMA CO₂-Rechners für Film & TV in Österreich im Handlungsleitfaden und auf der Website
BESONDERHEITEN